Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung (§ 95 AußStrG)

Ein weiterer Aspekt von "Eltern-sein" ist die Gestaltung der Zeit nach einer Trennung/Scheidung. Gewiss machen sich Eltern viele Gedanken dazu, wie es Kindern dabei und danach geht und was sie beitragen können, dass es Kindern in diesen Zeiten der Veränderung möglichst gut geht. Der Gesetzgeber möchte genau dieses Bewußtsein bei den Eltern stärken und verlangt bei einvernehmlicher Scheidung eine Bestätigung über eine Beratung über die spezifischen Bedürfnisse von minderjährigen Kindern. Als anerkannte Elternberaterin stehe ich dafür gerne zur Verfügung.

Detaillierte Informationen für Eltern finden Sie hier: https://www.trennungundscheidung.at/

Angeordnete Elternberatung bei strittiger Scheidung (§ 107 AußStrG)

In Verfahren über die Obsorge oder die persönlichen Kontakte hat das Gericht erforderlichenfalls zur Sicherung des Kindeswohls geeignete Maßnahmen anzuordnen. Oftmals dauern die Lebens­krisen und Trennungssituationen der betroffenen Eltern und ihrer Kinder zum Zeitpunkt der Anordnung von Erziehungsberatung schon lange an.

Vorrangiges Ziel ist es, das Kindeswohl zu sichern, Bedingungen im Familiensystem zu schaffen, die eine Entlastung und Unterstützung der Kinder bewirken und die aktuellen und mittelfristigen Entwicklungschancen für die Kinder zu verbessern.

Es geht in der Beratung auch darum, einen Weg zu finden, die Ebene der Elternschaft von der Paarebene zu entkoppeln. Dadurch soll idealerweise ein neues Familiensystem etabliert werden, das möglichst beide Elternteile für die Kinder verfügbar bleiben lässt. 

 

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