Terminvereinbarungen

Informationen zur Terminvergabe finden Sie unter Services/Termine.

Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie den vereinbarten Termin bitte mindestens 24 Stunden vorher ab, da das Honorar andernfalls verrechnet wird. Bitte erscheinen Sie nicht frühzeitig, sondern möglichst 5 Minuten zuvor bzw. pünktlich, damit unsere Gespräche in einer ungestörten und ruhigen Atmosphäre ablaufen.

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Praxis in Leobendorf

Meine Praxisräumlichkeiten befinden sich in 2100 Leobendorf, Kapellenstraße 19.

Honorar / Kosten

Therapie- oder Coachingsitzung (50 min) ...... € 120,00 
Paar- und Familiensitzung (75 min) ..... € 180,00

In meiner Praxis bin ich selbständig tätig. Mein Honorar wird ohne Umsatzsteuer verrechnet. Ich unterliege der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
Meine Tätigkeit als Psychotherapeutin ist umsatzsteuerfrei.

Das Honorar ist am Ende der Sitzung grundsätzlich bar zu bezahlen.

Eine volle Kostenübernahme (BVAEB) bzw. Teilrefundierung (alle Krankenkassen) meiner Honorare ist bei den gesetzlichen Sozialversicherungen möglich, wenn eine krankheitswertige Diagnose nach ICD 10 vorliegt.

Zuschuss durch die Krankenkasse - Zuschussregelung

Sie können jedenfalls für zumindest zehn Sitzungen einen Kostenzuschuss von Ihrer zuständigen Krankenkasse erhalten. Ein Kostenzuschuss für mehr als zehn Sitzungen wird von den Krankenkassen individuell bewilligt. Für die Refundierung dieses Kassenanteils ist durch die Versicherte selbst ein Antrag auf Kostenerstattung bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen und eine "Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie" von einem Arzt beizulegen. Das Formular für diese Antragstellung wird von mir nach unserem ersten Termin fertig ausgefüllt zur Verfügung gestellt. 

Der Kostenzuschuss der Sozialversicherungen beträgt derzeit:

ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse): € 33,70 pro Sitzung (ab 50 min) (ab 01.01.2024)
BVAEB (Öffentlich Bedienstete, Eisenbahn und Bergbau): € 46,60 pro Sitzung (ab 50 min) (ab 01.01.2024)
SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen): € 45,00 pro Sitzung (ab 50 min) (ab 01.01.2024)
KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien): € 36,00 pro Sitzung (ab 50 min) (ab 01.01.2023)

Sollten Sie bei einer anderen Sozialversicherung versichert sein, entnehmen Sie die Höhe des Zuschusses bitte deren Homepage. Die Fusionierung der Krankenkassen bedeutet nicht, dass alle Versicherten innerhalb einer der neu fusionierten Kassen automatisch einheitliche Refundierungsbeträge für Psychotherapie bekommen.

Volle Kostenübernahme durch die Krankenkasse - Kassenplatz

***Aktuell leider keine freien Plätze!***

Voll finanzierte Kassenplätze sind in meiner Praxis (nur) für Versicherte der BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) in begrenzter Anzahl verfügbar. Die BVAEB übernimmt die Kosten der Therapie (volle Kostenübernahme) und verrechnet Ihnen im Anschluss den üblichen Selbstbehalt.

Zur Inanspruchnahme ist eine "Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie" von einem Arzt zu erbringen. Alle weiteren formellen Schritte erfolgen in meiner Praxis.

Vollfinanzierte Kassenplätze sind von den meisten Krankenkassen nach wie vor stark kontingentiert (ausgenommen Säuglings-, Kinder- und Jugendlichentherapie). Nähere Informationen zu dieser Situation finden Sie hier: #mehrpsychotherapiejetzt

Private Krankenversicherung

Die meisten privaten Zusatzkrankenversicherungen übernehmen zumindest einen Teil der Kosten - Details finden Sie in Ihrer Polizze.

Steuerliche Absetzbarkeit

Coaching ist steuerlich im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung absetzbar.